Ab Januar 2017 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen
Zum Jahreswechsel steigen die Unterhaltssätze für Kinder getrenntlebender Eltern, nicht aber der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige. Das zeigt die bereits veröffentlichte "Düsseldorfer Tabelle" des OLG Düsseldorf (Stand: 01.01.2017). Das Kindergeld wird ebenfalls erhöht. Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um 7 auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro (+ [...]