sein Objekt wirtschaftlich nutzen und erhalten zu können,

möchte der Mieter das Objekt zu möglichst günstigen

Während das Interesse eines Vermieters darin liegt,

Begleitung und Beratung lassen sich Unstimmigkeiten

Konditionen nutzen. Durch eine frühzeitige anwaltliche

von Anfang an abwenden.

und mögliche Konflikte in diesem Spannungsfeld

RECHTSGEBIET

Miet- und Pachtrecht

Ob Renovierungspflicht, Räumungsklage, Kündigung, Mietmängel, Betriebskostenabrechnung oder Mieterhöhungen – wir verfügen über vielseitige Erfahrungen im Mietrecht und können Sie – ob Sie nun Mieter oder Vermieter von gewerblich bzw. privat genutzten Objekten sind – umfassend unterstützen.

Wir erarbeiten für Sie Mietverträge oder prüfen bereits bestehende Verträge auf vereinbarte Verpflichtungen sowie deren Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit. So können wir durch Vorbesprechungen frühzeitig feststellen, was das Beste für Sie ist – eine außergerichtliche Beilegung des Streits oder ein gerichtliches Verfahren.

Bei der Vermietung von Gewerbe- oder Geschäftsräumen profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Gastronomie, Einzel- und Fachhandel, Praxen und Kanzleien. Zudem sind wir interdisziplinär vernetzt, was uns umfangreiche Einblicke gewährt. So beraten und vertreten wir Sie gerne zuverlässig und kompetent – unter anderem zu folgenden Sachverhalten:

  • Auswahl des passenden Mieters für Ihre Immobilie
  • Gestaltung des Mietvertrages
  • notwendige bauliche Änderungen und behördliche Auflagen
  • Beendigung von Zeitmietverträgen
  • Insolvenz des Mieters oder Vermieters
  • Mieterhöhungen
  • Konkurrenzschutz
  • Betriebsübergang und Rechtsnachfolge
  • Modernisierung/Instandhaltung

Im Mietrecht von privatem Wohnraum treten ständig neue Reformen in Kraft und die Gesetze und die Rechtsprechung ändern sich. Mit Blick auf diesen Wandel beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter im gesamten Bundesgebiet. Dabei sind unsere vorrangigen Themen folgende:

  • Räumungs- und Zahlungsklagen
  • Kündigungen wegen Zahlungsverzug, Eigenbedarf und Verwertung
  • Streitigkeiten wegen Mietminderung
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Streitigkeiten nach Beendigung: z. B. Kaution, Mängel, Schönheitsreparaturen
  • Ankündigungen von Modernisierungen
  • Mieterhöhungen
  • Beratung bei Vertragsgestaltungen
Das Pachtrecht regelt die Überlassung des Gebrauchs von Dingen auf Zeit mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Das bedeutet: Ein Pächter hat das Recht, zusätzlich zum Gebrauch der Pachtsache aus der Bewirtschaftung seines Pachtobjektes einen Ertrag zu erzielen. Pachtverträge finden sich klassischerweise bei Grundstücken, in der Gastronomie und in der Landwirtschaft.

Die mit dem Pachtrecht einhergehenden Fragestellungen sind vielfältig und für einen Außenstehenden kaum zu überschauen. Deshalb unsere Empfehlung: Holen Sie sich bei Fragen frühzeitig Unterstützung von einem spezialisierten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Damit vermeiden Sie von Anfang an Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Pachtverträgen
  • Beitreibung von Pachtforderungen
  • Kündigung von Pachtverhältnissen
  • Durchsetzung und Prüfung von Ansprüchen aus Pachtverträgen
  • Abwicklung von Pachtverhältnissen