Mängelbeseitigungen, Sanierung, Jahresabrechnungen und Beschlussanfechtungen zählen zu den typischen Streitigkeiten im WEG-Recht. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft Ihnen, von vornherein pragmatisch und rechtssicher zu handeln. Ihr Pluspunkt: Sie verhalten sich damit von vornherein richtig, was Ihnen den Alltag erleichtert.
RECHTSGEBIET
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Wir beraten und vertreten bundesweit WEG-Verwalter, große und kleine Eigentümergemeinschaften, Beiräte und Wohnungseigentümer sowie Bauträger. Profitieren Sie von unserem Spezialwissen und unserer langjährigen Erfahrung in den folgenden Bereichen:
- Mängel am Gemeinschafts- und Sondereigentum bei Neubauten, Sanierung und im Bestand
- Modernisierungen, Instandhaltungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen
- Sondernutzungsrecht und Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelungen; zweckwidrige Nutzung
- Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft oder mit der Verwaltung
- Beschlussfassung und Beschlussanfechtung; Eigentümerversammlung
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Insolvenz des Bauträgers oder eines Eigentümers
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, des Beirats und des Verwalters