verfahren – die Konfrontation mit dem Strafrecht

überfordert viele Menschen. Denn der Kontakt mit Polizei,

Strafanzeige, Hausdurchsuchung oder ein Ermittlungs-

Als taktisch versierte Strafverteidiger stehen wir an Ihrer Seite.

Staatsanwaltschaft und Gerichten schüchtert ein. Und meist

kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht. Doch keine Sorge:

Strafanzeige, Hausdurchsuchung oder ein Ermittlungs-verfahren – die Konfrontation mit dem Strafrecht
überfordert viele Menschen. Denn der Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten schüchtert ein. Und meist kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht. Doch keine Sorge: Als taktisch versierte Strafverteidiger stehen wir an Ihrer Seite.

RECHTSGEBIET

Strafrecht

Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich frühzeitig an uns. Zum Beispiel dann, wenn Sie eine Vorladung erhalten. Denn je früher wir für Sie tätig werden, desto besser können wir den Fortgang eines Verfahrens strategisch steuern.

Wir nehmen für Sie Akteneinsicht, analysieren die Lage und erarbeiten eine passende Verteidigungsstrategie. Überdies besprechen wir mit Ihnen das optimale Vorgehen – für das außergerichtliche Ermittlungsverfahren wie auch für die gerichtlichen Strafverfahren und die strafrechtliche Hauptverhandlung, das Berufungsverfahren, das Revisionsverfahren und die Strafvollstreckung.

Die beste Basis einer erfolgreichen Strafverteidigung ist ein gutes Vertrauensverhältnis. Rufen Sie uns an, schildern Sie Ihren Fall, stellen Sie Ihre Fragen. So können wir uns kennenlernen und herausfinden, ob Ihr Fall in unseren Tätigkeitsbereich fällt.

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere jedoch in den Bereichen:

  • Wirtschaftskriminalität
  • Betrug
  • Körperverletzung
  • Drogenbesitz und ‑handel
  • Steuerstrafrecht
  • Haftsachen und zahlreiche weitere

Außerdem liegen spezielle Schwerpunkte unserer Tätigkeit in folgenden Feldern:

  • Fahrerflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Vollrausch
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren ohne Pflichtversicherung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Insolvenzverschleppung
  • Verletzung der Buchführungspflicht
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
  • Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen den Geschäftsführer
  • Gläubigerbegünstigung
  • Schuldnerbegünstigung