Doch wenn Paarbeziehungen scheitern, ist

das Konfliktpotenzial groß – besonders

Familiäre Beziehungen ändern sich stetig.

gemeinsame Vermögenswerte entstanden sind.

wenn es gemeinsame Kinder gibt oder

RECHTSGEBIET

Familienrecht

In dieser sensiblen Lebensphase brauchen Sie jemanden, der Ihnen mit spezifischem Fachwissen, Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite steht und Ihre Interessen schützt. Dazu zählen etwa das Sorgerecht, Unterhalt, Fragen des Vermögensrechts oder auch eine Scheidung, die im besten Fall einvernehmlich geregelt wird.

Die emotionale Belastung und die Sorge um die wirtschaftlichen Konsequenzen erschweren diese Situation naturgemäß.

  • bei Trennung und/oder Scheidung
  • bei Unterhaltsfragen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt)
  • im Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • beim Versorgungsausgleich
  • beim Güterrecht und/oder Zugewinnausgleich
  • bei Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des Güterrechts
  • bei der Hausratsteilung
  • bei der Zuweisung der ehelichen Wohnung
  • bei Eheverträgen
  • bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Können Sie die Kosten für unsere anwaltliche Beratung und Begleitung nicht oder nur teilweise aufbringen, können Sie einen Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellen. Voraussetzungen dafür sind:

  • dass Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und
  • dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Ein Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht allerdings nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde.