gilt es, unterschiedliche Interessen, Rechte und Pflichten

zusammenzubringen. Eine frühzeitige Begleitung

und hilft Konflikte zu vermeiden.

Sind viele Parteien an einem Bauvorhaben beteiligt,

spezialisierter Anwälte beugt Streitigkeiten vor

Sind viele Parteien an einem Bauvorhaben beteiligt, gilt es, unterschiedliche Interessen, Rechte und Pflichten zusammenzubringen. Eine frühzeitige Begleitung spezialisierter Anwälte beugt Streitigkeiten vor und hilft Konflikte zu vermeiden.

RECHTSGEBIET

Privates und öffentliches Baurecht / Immobilienrecht

Ob privates Baurecht oder öffentliches Baurecht – es können immer Spannungen zwischen den Beteiligten auftreten. In beiden Bereichen spielen komplexe Zusammenhänge zwischen einzelnen Parteien eine große Rolle. So sind beispielsweise klar definierte Konditionen in Verträgen ein wichtiger Aspekt, mit denen sich Auseinandersetzungen von vornherein vermeiden lassen.

Wir können Sie bereits im Vorfeld Ihres Bauvorhabens adäquat beraten. Das schont Ihre Nerven, sichert Ihren wirtschaftlichen Erfolg und hält die Kosten im Rahmen. Hinzu kommt: Sie behalten den Überblick über die Festlegung von Rechten und Pflichten. Treten dennoch Konflikte auf, die sich nicht außergerichtlich lösen lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Zudem machen wir uns in Rechtsgebieten für Ihre Interessen stark, die mit dem Baurecht verwandt sind, wie Architektenrecht, Baulandentwicklung oder Immobilienrecht.

Wir begleiten, beraten und vertreten Architekten, Bauträger, Bauunternehmer, Handwerker, Bauherren und Eigentümer im gesamten Bundesgebiet. Dabei erstreckt sich unsere Unterstützung auf folgende Gebiete:

  • Vertragsrecht/VOB
  • Bauträgerrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen (Gewährleistung)
  • Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren
  • Werklohnstreitigkeiten
  • Gewährleistungseinbehalte, Sicherheiten und Vertragsstrafen
  • Nachbarklagen
  • Schadensersatz/Haftung
  • Bauzeitenverzögerung
  • Insolvenz des Bauträgers/Bauunternehmers
  • öffentliches Baurecht

Bei Fragen rund um das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht oder um das Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht beraten wir Sie vorwiegend zu folgenden Angelegenheiten:

  • Durchsetzung von Ansprüchen auf die Erteilung von Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen
  • Aufstellung von Bebauungsplänen und Erschließungsverträgen beim Abschluss städtebaulicher Verträge
  • außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren zu Baugenehmigungen und Bebauungsplänen und allen anderen städtebaulichen Satzungen
  • Schutz von Nachbarn und Wettbewerbern vor Beeinträchtigungen durch unzulässige Bauvorhaben
  • Denkmalschutzrecht
  • Schutz vor unberechtigten oder überzogenen Forderungen der Behörden
  • Planung bis Realisierung von Gesamtprojekten
  • Normenkontrollverfahren
Kommt es nach dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks zu Konflikten, stehen wir Ihnen mit juristischem Rat zur Seite. Überdies unterstützen wir Sie in schwierigen Situationen, die besonders dann auftreten, wenn eine Immobilie massive finanzielle Probleme verursacht. Um diese gar nicht erst entstehen zu lassen, sind wir Ihnen bereits vor Abschluss der entsprechenden Verträge behilflich.

Wir beraten und vertreten Sie als Verkäufer, Makler, Käufer oder Eigentümer – zum Beispiel bei folgenden Fragen:

  • Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen und Maklerverträgen
  • rechtliche Analyse der Immobilie
  • Werkvertragsrecht
  • Mängelansprüche (Gewährleistung)
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Nachbarrecht