vertreten beide Seiten erfolgreich.

Das macht uns zu einem starken Partner.

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber — wir

Denn wir kennen die Perspektiven der

verschiedenen Parteien.

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber — wir
vertreten beide Seiten erfolgreich.
Das macht uns zu einem starken Partner.

RECHTSGEBIET

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht betrifft alle, die im Berufsleben stehen. So kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder mit den unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsrechts in Berührung. Wir haben uns deshalb bewusst entschieden sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte als auch Betriebsräte zu vertreten.

Unser Vorgehen: Für eine zielgerichtete Vertretung arbeiten wir den strittigen Sachverhalt gründlich auf, geben der Thematik eine Struktur und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die dazu passende Strategie.

Vor allem bei Auseinandersetzungen, die bis in die Bereiche des Insolvenz- und Sozialrechts reichen, können wir durch unsere besonderen Kenntnisse gute Ergebnisse für Sie erzielen.

Und weil Konflikte im Arbeitsrecht sehr belastend und existenzgefährdend sein können, finden wir für Sie nicht nur eine sachliche Lösung, sondern begleiten Sie auch von Anfang mit Verständnis und Mitgefühl.

Vertrauen Sie uns: Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts – außergerichtlich und gerichtlich.