Doch das Thema Erben zu übergehen und

die Erbreihenfolge dem Zufall zu überlassen, kann

Mit dem Tod beschäftigt sich niemand gerne.

erfahrenen Experten wie uns bestens beraten.

schnell zu Ärger führen. Wer also in erbrechtlichen

Angelegenheiten keine Fehler machen will, ist mit

Mit dem Tod beschäftigt sich niemand gerne. Doch das Thema Erben zu übergehen und die Erbreihenfolge dem Zufall zu überlassen, kann schnell zu Ärger führen. Wer also in erbrechtlichen Angelegenheiten keine Fehler machen will, ist mit erfahrenen Experten wie uns bestens beraten.

RECHTSGEBIET

Erbrecht

Erbrechtliche Vorschriften sind häufig kompliziert. Deshalb wissen viele nicht, was ihnen im Erbfall zusteht. Sie fragen sich: Kann mein Vater mich enterben? Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil? Oder welche Ansprüche habe ich, wenn die Eltern schon zu Lebzeiten das Haus meiner Schwester übertragen? Was muss ich beachten, wenn ich schon vor meinem Tod mein Erbe regeln möchte?

Wir beantworten Ihre Fragen. Und wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen. Zugleich prüfen wir, ob die Annahme einer Erbschaft von Vorteil ist oder Sie das Erbe besser ausschlagen.

Außerdem nehmen wir – gemeinsam mit Ihnen – Ihre erbrechtliche Situation in den Blick. So lassen sich optimale Lösungen für Sie finden. Dabei berücksichtigen wir zusammen mit versierten Steuerberatern auch steuerrechtliche Vorgaben, insbesondere Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Gewinnsteuern.

Wir beraten und vertreten Sie vor und nach dem Eintritt eines Erbfalls – insbesondere zu folgenden Themen:

  • Testament
  • Schenkung
  • Vorsorgevollmacht
  • künftige Erben
  • Erbenermittlung
  • Nachlassmanagement
  • Erbscheinverfahren
  • Testamentsanfechtung
  • Nachlassabwicklung
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbengemeinschaft
  • Vermächtnis