einmal mehr sich selbst. Warum also sollte er unserer

Kanzlei vertrauen? – Weil wir ihn rundum beraten,

Wer einer Insolvenz nahe ist, vertraut oft nicht

Lösungen finden und Mut machen.

Wer einer Insolvenz nahe ist, vertraut oft nicht einmal mehr sich selbst. Warum also sollte er unserer Kanzlei vertrauen? – Weil wir ihn rundum beraten, Lösungen finden und Mut machen.

RECHTSGEBIET

Insolvenzrecht

Alles, was man über Insolvenzen weiß, macht Angst. Wir sehen deshalb unsere vorrangige Aufgabe darin, Ihnen Mut zu machen, andere Wege aufzuzeigen und bei einem Neustart zu helfen.

Mit unseren nachhaltigen Praxiserfahrungen vertreten wir Sie bundesweit. Je nach Ausgangslage unterscheiden sich die Schritte, die zu gehen sind:

Zunächst versuchen wir zu vermeiden, dass es zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens kommt. Dazu erarbeiten wir ein ausgeklügeltes Angebot und machen den Gläubigern deutlich, dass ein gerichtliches Verfahren für alle Beteiligten von Nachteil wäre. Oft lassen sich durch intensive Gespräche mit Banken, dem Finanzamt und Gläubigern langfristige und tragbare Lösungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens realisieren.

Ist die gerichtliche Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht zu vermeiden, bietet dieses aber auch einen nicht zu unterschätzenden Vorteil, da am Ende des Verfahrens das Gericht eine Restschuldbefreiung erteilt. Sämtliche Schulden sind dann getilgt. Während der gesamten Zeit stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zu Seite – vom Erstgespräch bis zur Restschuldbefreiung.

Unternehmen unterliegen, je nach Gesellschaftsform, der gesetzlichen Insolvenzantragsverpflichtung. Im Vorfeld eines solchen Insolvenzantrages erörtern wir mit Ihnen intensiv die komplexen Auswirkungen eines gerichtlichen Verfahrens.

Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Sanierung und nicht auf der Zerschlagung der Gesellschaft. So lassen sich in persönlichen Gesprächen mit Banken und wichtigen Gläubigern Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung erarbeiten und umsetzen.

Überdies bietet die Insolvenzordnung die Rettung eines Unternehmens durch Eigenverwaltung oder durch ein sogenanntes Schutzschirmverfahren. Wir machen dabei immer wieder die Erfahrung, dass die Betroffenen erstaunt sind, welche Alternativen es gibt und wie sich diese positiv auswirken. Ein solcher Weg bietet sich beispielsweise bei mittelständischen Unternehmen an. Hierzu arbeiten wir eng mit erfahrenen Steuerberatern und Insolvenzverwaltern zusammen.

Das Durchsetzen eigener Forderungen in einem Insolvenzverfahren oder das Abwehren von Anfechtungsansprüchen durch bestellte Insolvenzverwalter führt in der Praxis oft zu Konflikten, die auch die eigene Existenz gefährden können. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, was im Umgang mit solchen Verwaltern zu beachten ist. Darüber hinaus setzen wir uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein und zeigen Ihnen, wie Sie die Wiederholung einer solchen Situation vermeiden können.