Während das Interesse eines Vermieters darin liegt, sein Objekt wirtschaftlich nutzen und erhalten zu können, möchte der Mieter das Objekt zu möglichst günstigen Konditionen nutzen. Durch eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und Beratung lassen sich Unstimmigkeiten und mögliche Konflikte in diesem Spannungsfeld von Anfang an abwenden.
RECHTSGEBIET
Miet- und Pachtrecht
Ob Renovierungspflicht, Räumungsklage, Kündigung, Mietmängel, Betriebskostenabrechnung oder Mieterhöhungen – wir verfügen über vielseitige Erfahrungen im Mietrecht und können Sie – ob Sie nun Mieter oder Vermieter von gewerblich bzw. privat genutzten Objekten sind – umfassend unterstützen.
Wir erarbeiten für Sie Mietverträge oder prüfen bereits bestehende Verträge auf vereinbarte Verpflichtungen sowie deren Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit. So können wir durch Vorbesprechungen frühzeitig feststellen, was das Beste für Sie ist – eine außergerichtliche Beilegung des Streits oder ein gerichtliches Verfahren.