Sind viele Parteien an einem Bauvorhaben beteiligt, gilt es, unterschiedliche Interessen, Rechte und Pflichten zusammenzubringen. Eine frühzeitige Begleitung spezialisierter Anwälte beugt Streitigkeiten vor und hilft Konflikte zu vermeiden.
RECHTSGEBIET
Privates und öffentliches Baurecht / Immobilienrecht
Ob privates Baurecht oder öffentliches Baurecht – es können immer Spannungen zwischen den Beteiligten auftreten. In beiden Bereichen spielen komplexe Zusammenhänge zwischen einzelnen Parteien eine große Rolle. So sind beispielsweise klar definierte Konditionen in Verträgen ein wichtiger Aspekt, mit denen sich Auseinandersetzungen von vornherein vermeiden lassen.
Wir können Sie bereits im Vorfeld Ihres Bauvorhabens adäquat beraten. Das schont Ihre Nerven, sichert Ihren wirtschaftlichen Erfolg und hält die Kosten im Rahmen. Hinzu kommt: Sie behalten den Überblick über die Festlegung von Rechten und Pflichten. Treten dennoch Konflikte auf, die sich nicht außergerichtlich lösen lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Zudem machen wir uns in Rechtsgebieten für Ihre Interessen stark, die mit dem Baurecht verwandt sind, wie Architektenrecht, Baulandentwicklung oder Immobilienrecht.