das gesetzliche Versicherungssystem aufgefangen.

Der Versicherte muss seine Ansprüche und Rechte

Wer in eine persönliche Notlage gerät, wird durch

gesetzlicher Regelungen.

jedoch häufig erst erstreiten. Bei Auseinandersetzungen

mit Behörden behalten wir einen klaren Kopf und

begleiten Sie mit Sachverstand durch den Dschungel

Wer in eine persönliche Notlage gerät, wird durch das gesetzliche Versicherungssystem aufgefangen.
Der Versicherte muss seine Ansprüche und Rechte jedoch häufig erst erstreiten. Bei Auseinandersetzungen mit Behörden behalten wir einen klaren Kopf und begleiten Sie mit Sachverstand durch den Dschungel gesetzlicher Regelungen.

RECHTSGEBIET

Sozialrecht

Fragen zur Renten- und Krankenversicherung, zu Arbeitslosengeld und Schwerbehinderung – das Sozialrecht regelt alle Themen rund um die soziale Sicherheit. Das bedeutet zum Beispiel auch: Wenn Sie infolge einer Krankheit oder Schwerbehinderung nicht mehr aus eigener Kraft für Ihren Unterhalt aufkommen können, greift Ihnen der Sozialstaat unter die Arme.

Bei sozialrechtlichen Streitigkeiten prüfen wir zunächst Ihre Ansprüche gegenüber den jeweiligen Behörden wie der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und weiteren Institutionen. Wir übernehmen natürlich auch gerne die Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Gegenseite. Bleibt ein Widerspruchsverfahren erfolglos, vertreten wir Sie vor dem Sozialgericht.

Wir helfen Ihnen, Ihre finanziellen Ansprüche und Sozialleistungen bei Behörden durchzusetzen. Dazu zählen sozialrechtliche Fragen rund um:

  • die Deutsche Rentenversicherung – etwa in Statusfeststellungsverfahren oder wegen der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
  • das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – zum Beispiel zur Feststellung einer Schwerbehinderung
  • die Bundesagentur für Arbeit – beispielsweise hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld
  • die Berufsgenossenschaft – etwa aufgrund der Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • die Krankenversicherung – unter anderem wegen der Gewährung von Krankengeld
  • die Pflegeversicherung – beispielsweise zur Bestimmung des Pflegegrads
  • die Familienkasse – etwa bei der Rückforderung von Kindergeld