Straßenverkehr passiert viel, oftmals mit erheblichen

Schäden. Im Fuhrpark- und Flottenmanagement, aber auch

Von Unfällen bis hin zum Bußgeldbescheid: Im täglichen

verkehrsrechtlichen Fragen zügige und sachkundige Hilfe.

für Versicherungen geht es darum, bei möglichst geringem

Kostenaufwand schnell das maximale Ergebnis zu erzielen.

Deshalb: Wenden Sie sich sofort an uns. Wir bieten bei

Von Unfällen bis hin zum Bußgeldbescheid: Im täglichen Straßenverkehr passiert viel, oftmals mit erheblichen Schäden. Im Fuhrpark- und Flottenmanagement, aber auch für Versicherungen geht es darum, bei möglichst geringem Kostenaufwand schnell das maximale Ergebnis zu erzielen.
Deshalb: Wenden Sie sich sofort an uns. Wir bieten bei verkehrsrechtlichen Fragen zügige und sachkundige Hilfe.

RECHTSGEBIET

Verkehrsrecht

Für uns spricht nicht nur unsere verkehrsrechtliche Qualifikation, sondern auch unsere langjährige Erfahrung im Fuhrparkrecht. Das stellt sicher, dass wir Sie ausführlich beraten und letztlich Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können – deutschlandweit.

Bekanntlich gelten im Verkehrsrecht kurze Fristen – besonders in Bußgeld- oder Strafverfahren. Rufen Sie uns also so rasch wie möglich an. Wir können Ihr Anliegen dabei auch ohne persönlichen Termin in der Kanzlei zügig bearbeiten – dank modernster Kommunikationsmedien, spezialisierter Sachbearbeiter und einer standardisierten, papierlosen Unfallbearbeitung.

Im komplexen Verkehrsrecht, in dem versicherungs-, haftungs- und strafrechtliche Aspekte zu beachten sind, bedarf es reibungslos ineinandergreifender Organisationsstrukturen auf höchstem fachlichem und technischem Niveau – wie Sie dies bei Peters & Pallaske finden. Dies ist vor allem bei der Regulierung umfangreicher Stückzahlen im Großkundengeschäft ein entscheidender Vorteil.

Bei der professionellen Abwicklung von Schäden oder Unfällen achten wir selbstverständlich auf reibungslose Abläufe mit unseren Kooperationspartnern und Netzwerken. So behalten wir stets alle wichtigen Aspekte des Verkehrsrechts im Blick und sparen überdies Zeit und Kosten.

Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten finden Sie bei unseren Kollegen, die sich auf das Strafrecht spezialisiert haben.

Im Falle eines Unfalls können Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz vertrauen. Denn wir wissen, wie man mit Unfallgegnern umgeht und wie Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen bei der Regulierung eines Schadens vorgehen.

Durch unsere standardisierten Bearbeitungsprozesse melden wir Ihre Ansprüche umgehend beim Unfallgegner an und können auch bei der weiteren Bearbeitung Ihres Mandats Ihre Ansprüche bis zur Auszahlung zügig und papierlos geltend machen. Damit wir unverzüglich loslegen können, stellen Sie uns idealerweise eine legitimierende Vollmacht sowie die Schadensmeldung im Hinblick auf Unfallgegner, Unfallhergang, Zeugen und polizeiliches Aktenzeichen sowie die zur Bezifferung des Schadens erforderlichen Belege (Rechnungen, Gutachten) mit der Mandatserteilung zur Verfügung.

Übrigens: Durch unsere mehr als zehnjährigen Erfahrung – unter anderem für eine der Top-3-Leasinggesellschaften in Deutschland – stehen wir zusätzlich im regen Austausch mit den jeweiligen Kfz-Versicherern, die uns bei Bedarf auch mit der Abwehr an sie gestellter Schadensersatzansprüche beauftragen.

Seit über 20 Jahren profitieren selbstverwaltete Fuhrparks, Leasinggesellschaften, Versicherungen sowie das Fuhrpark- und Flottenmanagement verschiedener Unternehmen von unserem Know-how bei der Regulierung von Schäden wie z. B. Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtschäden.

Mit über 75.000 abgewickelten Schadensfällen verfügen wir über ausreichend Erfahrung in allen Bereichen des Fuhrparkrechts. Dazu zählen insbesondere:

  • nationale und internationale Unfallabwicklung
  • Versicherungsrecht
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Vertragsfragen im Bereich des Fuhrparkmanagements
  • Vereinbarungen zu Dienstwagen
  • Fahrerlaubnisrecht

Sie sind geblitzt worden und erwarten einen Bußgeldbescheid? – Übermitteln Sie uns geradewegs Ihre Unterlagen und Daten, damit wir direkt loslegen können. Haben Sie den Bußgeldbescheid bereits zugestellt bekommen, läuft die Einspruchsfrist. Rufen Sie uns an, um die weiteren Schritte mit uns zu besprechen.

In der Regel fordern wir Ihre Ermittlungsakte an und prüfen diese auf formelle Fehler. Wir nehmen die Ihnen zur Last gelegte Geschwindigkeitsüberschreitung in den Blick, betrachten die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung und legen dagegen Widerspruch ein. Unser Ziel: mögliche Fahrverbote von Ihnen abzuwenden, indem Bußgeld-Punkte vermieden werden.

Als weiteren Service nehmen wir für Sie direkten Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und erledigen die komplette Deckungsanfrage und Abrechnung – in ganz Deutschland.

Zu viel Alkohol, Nötigung oder Unfallflucht – das sind nur drei Beispiele für Straftatbestände, welche die Staatsanwaltschaft verfolgt. Wir empfehlen Ihnen in solchen Fällen: Schalten Sie möglichst früh einen kompetenten Anwalt ein. Das steigert die Chancen auf milde Konsequenzen oder sogar auf eine Einstellung des Verfahrens.

Im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie in folgenden Gebieten:

  • Alkohol und andere berauschende Mittel im Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Konsums alkoholischer Getränke, anderer berauschender Mittel oder eines Vollrausches
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • sonstige Gefährdung des Straßenverkehrs, etwa Fahrunsicherheit infolge körperlicher und geistiger Mängel oder die sogenannten „7 Todsünden“ des Kraftfahrers
  • räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
  • unterlassene Hilfeleistung