Vermutlich noch in diesem Jahr wird die Bundesregierung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Abänderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschließen. Mit diesem Gesetz erfolgt die schon lange in der Praxis geforderte Reform der Regelungen für die gesamte Baubranche.

Bisher sind in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) weder der Bauvertrag, noch der Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständig geregelt. Gleiches gilt für die Besonderheiten des Bauträgervertrags. Um diese gesetzlichen Lücken zu schließen und mit der gleichzeitigen Zielrichtung des Verbraucherschutzes steht die größte Reform der gesetzlichen Regelungen für die gesamte Baubranche vor der Tür. Neben der erstmaligen Regelung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts wird ein eigener Abschnitt im BGB für die bauvertragsspezifischen Themen geschaffen.
Im Sinne des Verbraucherschutzes soll eine spürbare Verschärfung der Haftungsregelungen auch für die Handwerker bis hin zum Baustofflieferanten erfolgen.

Bereits heute verfolgen wir intensiv das Gesetzgebungsverfahren, um für unsere Mandanten optimal vorbereitet zu sein und im Bereich unseres Notariats dann sofort der Gesetzeslage entsprechende Verträge beurkunden zu können. Auch Bauträger, Entwickler und Projektier kommen jedoch nicht umhin, sich diesen Themen schon jetzt stellen, um für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg einer der wichtigsten Wirtschaftszweige und des einzelnen Unternehmens gerüstet zu sein. Gerne stehen wir Ihnen bereits jetzt beratend zur Seite.

Nchdem zunächst ein Referentenentwurf vorlag, hat die Bundesregierung am 01.03.2016 nun einen eigenen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Dieser ist abrufbar auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) – www.bmjv.de – unter der Rubrik „Aktuelle Gesetzgebungsverfahren“. Der Bundesrat hat jedoch bereits jetzt eine Vielzahl von Änderungswünschen geäußert.

Auch weiterhin werden wir für unsere Mandanten die Entwicklung genau verfolgen. Zuletzt besuchte Herr Rechtsanwalt Dohr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, am 27.05.2016 zu diesem Thema eine Fortbildungsveranstaltung.