Kein Nutzungsausfall bei unfallbedingten Ausfall eines Leichenwagens
Das LG Nürnberg-Fürth weist in seinem Hinweisbeschluss vom 10.08.2016 zum Az.: 2 S 329/16 darauf hin, dass ein Bestattungsunternehmer für den unfallbedingten Ausfall eines Leichenwagens keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung erhält. Denn im Falle der Beschädigung eines nur mittelbar gewerblich genutzten Fahrzeuges ist ein Anspruch auf pauschalen Nutzungsausfall nur bei einer fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung zuzusprechen. Dient das [...]