Überholer haftet überwiegend für von ihm im Gegenverkehr verursachten Auffahrunfall

Das Landgericht Heilbronn hat in seinem von uns erstrittenen Urteil vom 05.02.2016 - Az.: Bö 8 O 259/16 - entschieden, dass ein trotz unklarer Verkehrslage Überholender für einen von ihm im Gegenverkehr verursachten Auffahrunfall weit überwiegend zu 3/4 für die entstandenen Schäden haftet. Im Fall hatte der Beklagte vor einen unübersichtlichen Kurve eine Fahrzeugkolonne überholt. [...]