Bei Annäherung an eine Rechts-Vor-Links-Kreuzung ist die sog. „halbe Vorfahrt“ zu beachten!

Einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtsregelung haben sich alle Verkehrsteilnehmer mit mäßiger Geschwindigkeit zu nähern, weil sie den jeweils von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren haben und sie deswegen in der Lage sein müssen, notfalls anhalten zu können. Diese Situation wird mit „halbe Vorfahrt“ bezeichnet. Sie schützt auch den von links kommenden Wartepflichtigen, so dass [...]