Wie bereits zuvor angekündigt, wird das neue Baurecht nun kommen. Bauherren, Bauträger, Architekten und Handwerker wird dies gleichermaßen betreffen:

„Das Parlament hat beschlossen, den Verbraucherschutz für Bauherren zu verbessern. Der Bundestag am Donnerstag, 9. März 2017, mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für den Regierungsentwurf zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ (18/8486) in geänderter Fassung gestimmt. Die Abgeordneten folgten dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11437). Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Mit dem Gesetz sollen die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzt werden. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einführung eines Verbraucherbauvertrages im BGB. Unter anderem soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten, das heißt die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klar geregelt werden.

Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist laut Regierung die Anpassung des Kaufvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei gehe es um die Haftung, wenn mangelhaftes Material verbaut worden ist. In diesem Fall sei der ausführende Handwerker nach geltender Rechtslage verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen. Der Handwerker könne aber gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen und bleibe auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau sitzen. Dies soll mit dem Gesetzentwurf zugunsten des Handwerkers geändert werden, schreibt die Regierung.“

(Quelle: Veröffentlichung des Deutschen Bundestages)

Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dohr für alle Fragen zum Baurecht zur Verfügung.