Die Gesundheit unserer Mandantinnen und Mandanten, unserer Mitarbeiterinnen, Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten nebst derer Familien hat für uns oberste Priorität.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir nicht weiterhin für Sie da sind! Die Praxis der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass eine große Anzahl der Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz möglich sind. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir diesen Weg der Kommunikation auch künftig weiter präferieren.
Natürlich gibt es jedoch auch den Bedarf an persönlichen Besprechungen. Auf diese sind wir nach heutigen Standards optimal vorbereitet. Bereits im Treppenhaus steht unseren Besucherinnen und Besuchern eine Handdesinfektionsspender zu Verfügung. Zu dem zuvor telefonisch fest vereinbarten Termin kommen Sie bitte pünktlich – jedoch auch nicht viel zu früh. Nach erfolgter Desinfektion Ihrer Hände möchten wir Sie bitten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bis Sie direkt in unser Besprechungszimmer geleitet werden. Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, stellen wir Ihnen gerne für Zeit in unserer Kanzlei eine zur Verfügung. Einen Kontakt zu anderen wartenden Mandanten versuchen wir zu verhindern. Während der Besprechung / Beurkundung besteht keine Maskenpflicht, sofern Sie dies nicht wünschen. Zum Schutz haben wir Hygieneschutzwände aufgestellt. Zwischen jeder Besprechung wird der Raum ausgiebig gelüftet und alle Flächen werden desinfiziert.
Bitte bleiben Sie gesund!