Änderungen im Insolvenzrecht: Verkürzung der Zeit für Restschuldbefreiung

Achtung !!! Laufzeit für Restschuldbefreiung wird ab 1. Oktober 2020 von derzeit 6 Jahren auf 3 Jahre geändert. Aus diesem Grund sollte sich jeder Betroffene gut überlegen, ob er ein solches Verfahren jetzt oder erst im Oktober diesen Jahres einleitet. Wir beraten und vertreten sowohl Verbraucher als auch Selbständige bei dem Versuch der außergerichtlichen Entschuldung [...]