Schon ein simpler Auffahrunfall kann eine Reise gründlich vermiesen, zumindest bei mangelhafter Vorbereitung. Vor einer Fahrt ins Ausland sollten sich Reisende mit der „Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr“ ausstatten, umgangssprachlich als Grüne Karte bekannt. Jeder Halter eines Fahrzeuges kann sie kostenlos bei seiner KFZ-Versicherung beantragen. Die Karte ist ein unmissverständliches Zeichen, dass der Wagen versichert ist.

In einigen Ländern muss die Grüne Karte stets mitgeführt werden, andere Länder verlangen die Vorlage im Fall eines Unfalls. Dort aufgeführt sind außerdem die eigene Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Gesellschaften, die im Schadenfall Regulierungshilfe leisten.

Zu empfehlen ist außerdem das Mitführen eines europäischen Unfallberichts. Der Bericht ist in Aufbau und Inhalt immer identisch gestaltet – unabhängig von der Sprache des Dokuments. So können Fehler und Missverständnisse bei dem korrekten Ausfüllen vermieden werden. Diesen können Sie sich z.B. beim ADAC herunterladen und ausdrucken.

Ist ein Unfall passiert, sollte nach Möglichkeit die lokale Polizei benachrichtigt werden, um den Unfall aufzunehmen. Außerdem empfiehlt sich eine eigene Sicherung von Beweismitteln. Man sollte nach einem Unfall sofort stehenbleiben und die Situation und Stellung der Fahrzeuge fotografieren, solange sie unverändert sind. Daten wie Name und Anschrift, Kennzeichen, Typ des Fahrzeugs, Haftpflichtversicherung und Unterschrift des Unfallgegners sollten notiert werden. Auf keinen Fall sollten Schriftstücke unterschrieben werden, deren Inhalt wegen sprachlicher Probleme nicht verstanden werden können.

Geltend machen lässt sich ein Schaden im Ausland beim Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer. Falls der Unfallverursacher aus der EU kommt, lassen sich die Ansprüche auch in Deutschland geltend machen. Dies wird über den Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geregelt. Was zu bevorzugen ist, muss der Einzelfall entscheiden. Es gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Ländern: In Italien werden zum Beispiel bei einem Personenschaden weitaus höhere Beträge vor Ort gezahlt, als wenn man ihn über einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland regeln lässt. Problematisch kann es bei Überführungskosten, Mietwagen, Gutachten oder notwendigen Übernachtungen werden.

Dementsprechend sollten Unfallbeteiligte sich genau informieren, welche Herangehensweise sich für ihre Lage empfiehlt. Sprechen Sie uns an! In unserem Haus stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Peters und Herr Rechtsanwalt Helberg für alle Fragen des Verkehrsrechts gerne zur Verfügung.