Die Mietpreisbremse ist in aller Munde. Deren Auswirkungen und die tatsächlichen Folgen für Mieter und Vermieter werden überaus kritisch betrachtet. Den plotisch gewünschten Erfolg hat diese zumidest noch nicht gezeigt.

Auch juristisch wird die Mietpreisbremse viel disktutiert. Nunmehr hat das Landgereicht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 14.09.2017 (Az. 67 O 149/17) die Auffassung vertreten, dass die mit der Mietpreisbremse verbundenen Regelungen verfassungswidrig sein könnten.

Das Landgericht selbst hat jedoch keine Kompetenz, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Hält ein deutsches Gericht ein Gesetz ganz oder teilweise für verfassungswidrig, muss es diese Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsericht vorlegen. Hierzu ist es in dem Berliner Fall leider nicht gekommen, da das Landgericht Berlin  den Rechtsstreit auf Grundlage anderweitiger Gründe auch ohne Klärung dieser Frage entscheiden konnte.

Die allgemeine Unsicherheit und auch Unzufriedenheit zu der Mietpreisbremse wird daher noch weiter bestehen bleiben.

Sollten Sie Fragen udn Hilfe im Bereich des Mietrechts haben, steht Ihnen unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Janos Dohr gerne zur Verfügung.