Es wohnt sich gut in Buchholz und Umgebung. Immer mehr Menschen ziehen in die Region. Es verwundert daher kaum, dass sich laut einer von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Analyse unser Eindruck bestätigt hat, dass nicht nur der allgemeine Immobilienpreis, sondern auch die Mieten in Buchholz in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. In der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung mit dem Stand vom 01.01.2016 wird Buchholz in die Mietstufe VI (Winsen/ Luhe und Buxtehude V; LK Harburg und Heidekreis V) eingeordnet. Buchholz liegt damit in der gleichen Mietpreisstufe wie Hamburg, München, Frankfurt oder Köln.
In einem von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Interview mit Bundesjustizminster Heiko Maas erwägt dieser die künftige Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse.
Bisher gilt diese in Buchholz und in ganz Niedersachsen nicht in allen Bereichen. Gemäß der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist jedoch zu erwarten, dass das Land Niedersachsen vermutlich im Herbst diesen Jahres von der Möglichkeit Gebrauch machen will, über eine entsprechende Rechtsverordnung die verschärften Regelungen der Mietpreisbremse in Buchholz und vermutlich auch für weitere Gemeinden im Landkreis Harburg anzuwenden.
Ob dies die politisch gewünschten Erfolge haben wird, bleibt abzuwarten. In anderen Gegenden war dies bisher zumindest nicht der Fall. Die Umsetzung hier vor Ort wird zumindest äußerst schwierig, da  weder in Buchholz noch in anderen Gemeinden im Landkreis Harburg ein Mietspiegel vorhanden ist. Bislang profitierten die Mieter meist davon, da Mieterhöhungsverlangen kaum durchsetzbar waren. Dieser Umstand und der gestiegene Bedarf führte bisher zu höheren Mieten bei der Neuvermietung.
Was tatsächlich benötigt wird, sind jedoch Neubauten, um den Bedarf zu decken. Wir unterstützen daher aktiv Mandanten bei der Entwicklung von Bauland und Schaffung neuer Wohnungen oder dem Erwerb von Bestandsimmobilien.
Am 03.02.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf  der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Mit diesem Gesetz soll ein neuer § 7b EStG eingeführt werden, mit dem zeitlich befristete Sonderabschreibungen möglich werden. Diese gelten aber nicht nur für Neubau, sondern auch den Erwerb von Eigentumswohnungen oder Bestandsimmobilien. Bis zu 35% der Investition ließen sich dann steuermindernd berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist nach dem bisherigen Gesetzesentwurf, dass etwaige Bauanträge noch in den Jahren 2016 bis 2018 gestellt werden und Neubauten bis zum Jahr 2020 auch realisiert sind. Dieses Gesetz soll nach der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kürze in Kraft treten. Die Steuerbegünstigungen würden dann für alle entsprechenden Investoren in Buchholz wie auch im gesamten Landkreis Harburg gelten.
Der Neubau von Wohnungen kann sich daher auch trotz der Mietpreisbremse lohnen. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Projekten tatkräftig zur Seite. Herr Rechtsanwalt Janos Dohr (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Verwaltungsrecht) sowie Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Denkeler stehen Ihnen bei der Planung und Verwirklichung Ihrer Projekte gerne tatkräftig zur Seite.